Was es mit den Komplottvorwürfen von oder gegen Blocher auf sich hat, werden die kommenden Untersuchungen zeigen. Unabhängig davon ist klar: Die Untersuchungsergebnisse der GPK sind so gravierend, dass sie für Blocher Folgen haben müssen.

Zum einen hat sich Blocher angemasst, dem Bundesanwalt im Bereich der Medieninformation über laufende Ermittlungsverfahren unerlaubte Weisungen zu erteilen. So hat er zum Beispiel dem Bundesanwalt verboten, eine Medienkonferenz zum Fall Ashraf durchzuführen indem er ihm personalrechtliche Sanktionen androhte. Damit hat er in die Unabhängigkeit des Bundesanwaltes und der Judikative eingegriffen.

Zum zweiten hat der Vorsteher des EJPD das Arbeitsverhältnis mit dem Bundesanwalt aufgelöst. Kündigungsgründe nach dem Bundespersonalgesetz (BPG) lagen keine vor. Die dem Bundesanwalt ausbezahlte Abgangsentschädigung erfolgte ohne entsprechende gesetzliche Grundlage. Dieses Vorgehen ist in Anbetracht der unabhängigen Stellung und Funktion des Bundesanwaltes in rechtsstaatlicher Hinsicht unerlaubt. Damit hat er mit seinem Vorgehen gegen den Bundesrat, der als Wahlbehörde allein für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem Bundesanwalt zuständig ist, umgangen und damit seine Kompetenzen unrechtlich überschritten.

Die Grünen sagen seit langem, Blocher sei als Bundesrat untragbar. Wir verlangen, dass Bundesrat Blocher alle Dossiers im Zusammenhang mit der Bundesanwaltschaft und den Gerichten entzogen und dem Gesamtbundesrat übertragen werden. Schliesslich fordern die Grünen die anderen Parteien einmal mehr auf, Blocher am 12. Dezember nicht mehr zu wählen. Schliesslich stehen ja alle Parteien hinter den Grundsätzen der Gewaltentrennung und der Rechtsstaatlichkeit.