35’000 schutzbedürftige Geflüchtete leben im Schnitt 10 Jahre lang als «vorläufig Aufgenommene» in der Schweiz, bevor die meisten eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten. In diesem Jahrzehnt sind ihr Status und ihre Situation prekär. Viele Städte und Kantone kennen und unterstützen Massnahmen zur verbesserten Integration. Der Ständerat jedoch scheut sich davor, die notwendigen Massnahmen zu fördern. Jetzt muss der Bundesrat aktiv werden.
Balthasar Glättli, Nationalrat ZH

Die bürgerliche Mehrheit im Ständerat hat eine Motion der SPK-N abgelehnt, die zum Ziel hatte, die Situation der vorläufig aufgenommenen Asylsuchenden substantiell zu verbessern: Sie zieht eine Motion der eigenen Kommission vor, die weit weniger zielführend ist.

Es ist aber dringend notwendig, den Status der vorläufigen Aufnahme zu einem stabileren Status zu machen und die irreführende Bezeichnung der «Vorläufigkeit» zu eliminieren. Sie entspricht schlicht und einfach nicht der Realität: Schutzbedürftige leben im Schnitt zehn Jahre als «vorläufig Aufgenommene» in der Schweiz, weil sie nicht in ihre Länder, in denen Krieg herrscht, zurückgeschickt werden dürfen. Der Grossteil erhält nach Beendigung der vorläufigen Aufnahme eine Aufenthaltsbewilligung. Dennoch ist der Rechtsstatus der vorläufig Aufgenommenen prekär und ungewiss. Dies erschwert insbesondere ihre berufliche ­Integration stark.

Die Grünen fordern, diesen Menschen einen sichereren Schutzstatus und somit Zugang zu sozialen und beruflichen Integrationsmassnahmen sowie der Möglichkeiten der Familienzusammenführung zu gewähren. All dies sieht die heute vom Ständerat angenommene Motion nicht vor. Der Bundesrat muss also handeln. Er ist frei, über die Motion hinaus Verbesserungen vorzuschlagen.

Breite Unterstützung für eine Revision
Nicht nur der Bundesrat und die Mehrheit des Nationalrats fordern nachdrücklich eine Revision des mehr als prekären Status der vorläufigen Aufnahme, sondern auch die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband -­ also die Behörden, die vor Ort für die Integrationspolitik zuständig sind. Diese breite Unterstützung zeigt deutlich: Zielführende und konkrete Verbesserungen für die schutzbedürftigen Geflüchteten sind jetzt dringend notwendig.