Der Brunetti-Bericht macht deutlich, dass es für den Finanzplatz Schweiz schädlich wäre, sich von der internationalen Entwicklung in Richtung AIA auszugrenzen. Der Bundesrat sollte sich nun aktiv in die laufenden Vorbereitungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) einbringen. Des Weiteren sollte er auf Verhandlungen mit der Europäischen Union (EU) eintreten und einen AIA bei der Zinsbesteuerung anbieten. Beim FATCA-Abkommen (Foreign Account Tax Compliance Act) muss der Bundesrat auf das Modell 1 einschwenken, welches einen AIA zwischen Steuerbehörden vorsieht.

Datenschutz berücksichtigen
Für die Grünen steht nun im Vordergrund, einen AIA zu entwickeln, der den Schweizer Datenschutz-Standards entspricht. Die über Schweizer Steuerbehörden weitergegebenen Informationen müssen auch von den Steuerbehörden der Partnerländer vertraulich behandelt und nach Verwendung gelöscht werden. Die Weitergabe muss auf die relevanten Daten beschränkt sein, um die Privatsphäre zu wahren. Des Weiteren gilt es, die Datenschutzbehörden miteinzubeziehen. Der Bundesrat sollte sich innerhalb der OECD und in Zusammenarbeit mit der EU für gemeinsame Leitlinien zu diesem Zweck engagieren. Innerhalb der EU wird derzeit eine einheitliche Datenschutz-Richtlinie entwickelt, an der die Grünen im Europaparlament intensiv mitwirken.

Für AIA, gegen Steuerhinterziehung
Die Grünen haben sich wiederholt für eine Banken- und Finanzpolitik eingesetzt, die Geschäften mit unversteuerten Vermögen eine Absage erteilt, und multilaterale Verhandlungen dazu gefordert (siehe Postulat 08.3188). Schon seit Februar 2010 fordern sie den AIA mit ausländischen Steuerbehörden. Im Mai 2012 reichte die Grüne Fraktion ein Postulat zum AIA ein, in welchem sie den Bundesrat dazu beauftragt, dessen Einführung zu prüfen. Denn bereits zu diesem Zeitpunkt stand fest, dass die USA gemeinsam mit Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und Grossbritannien diese Richtung einschlagen. In ihrer Resolution vom November 2012 forderten die Grünen einen AIA zwischen Steuerbehörden auch mit Ländern des Südens. Innerhalb der Schweiz gilt es nun ebenfalls das Bankgeheimnis zu lockern und den kantonalen Steuerbehörden einen vereinfachten Zugang zu Bankkundendaten zu ermöglichen (siehe Motion 10.3644).