AHV21: Bitteres Urteil für die Frauen
Die GRÜNEN sind – wie tausende Frauen in der Schweiz – enttäuscht über das Bundesgerichtsurteil über die AHV 21-Abstimmung. Obwohl die Bevölkerung nicht auf der Grundlage zuverlässiger Zahlen und Fakten abstimmen konnte, hat das Bundesgericht darauf verzichtet, die Abstimmung für ungültig zu erklären. Die bittere Folge für die Frauen: Ihr Rentenalter, nicht aber ihre Rentenhöhe, wird demjenigen der Männer angeglichen.
Das Urteil des Bundesgerichts zur Abstimmungsbeschwerde der GRÜNEN gegen die AHV 21 ist ein herber Rückschlag. Das Bundesgericht bemängelte geschlossen die Kommunikation und die Transparenz des Bundesrates. Mehre Richter*innen sahen auch einen möglicherweise entscheidenden Einfluss dieser Kommunikation auf die Meinungsbildung der Bevölkerung. Gleichwohl belässt es das Bundesgericht, nicht zuletzt mit Blick auf die Rechtssicherheit, bei einer Mahnung an den Bundesrat, in der Behördenkommunikation mehr Sorgfalt walten zu lassen. Lisa Mazzone, Beschwerdeführerin und Präsidentin der GRÜNEN Schweiz, bedauert, dass das Gericht nicht weiter geht: «Zwei Drittel der Frauen haben diese Reform, die ausschliesslich auf ihrem Rücken ausgetragen wurde, abgelehnt. Und dennoch werden sie das verlorene Rentenjahr nicht zurückerhalten.»
Ungerechtigkeit beseitigen: Jetzt muss die Rentenlücke der Frauen geschlossen werden!
Für die GRÜNEN ist klar: Wären die finanziellen Prognosen der AHV korrekt gewesen, wäre diese Reform nicht angenommen worden. 2022 wurde diese gegen den Willen der grossen Mehrheit der Frauen angenommen. Die GRÜNEN verlangen darum, dass die Frauen der Übergangsgeneration für dieses verlorene Rentenjahr entschädigt werden. Eine entsprechende Motion von Nationalrätin Manuela Weichelt wurde noch heute Donnerstag im Nationalrat eingereicht.
Frauen werden zukünftig zur gleichen Zeit wie Männer pensioniert – trotz der nach wie vor bestehenden zahlreichen finanziellen Ungleichheiten in ihrem Berufs- und Familienleben. «Frauen erhalten einen Drittel weniger Rente als Männer! Diese Situation muss sich grundlegend ändern. Deshalb fordern wir für die zweite Säule der Altersvorsorge die Einführung von Erziehungs- und Betreuungsgutschriften für die unbezahlte Care-Arbeit, die heute überwiegend von Frauen geleistet wird», erklärte Katharina Prelicz-Huber, Beschwerdeführerin und grüne Nationalrätin aus Zürich. Die grüne Nationalrätin Manuela Weichelt hat die entsprechende Motion im Parlament bereits im September 2024 eingereicht. Diese Gutschriften sollen sicherstellen, dass Frauen, die diese Aufgaben übernehmen, im Alter nicht mehr mit einer niedrigen Rente bestraft werden.