6. IV-Revision: Die Arbeitgebenden sind gefordert
Die Grünen unterstützen grundsätzlich, dass die IV ihrem Grundsatz „Eingliederung vor Rente“ nachleben will. Gefordert sind aber in der heutigen schwierigen Wirtschaftssituation die Arbeitgebenden. Die Überprüfung laufender Renten ist zwar akzeptabel, muss aber mit umfassenden beruflichen Eingliederungsmassnahmen gekoppelt werden. Der vorgeschlagene Assistenzbeitrag darf zudem nicht nur Körperbehinderten zu Gute kommen.
Aus Sicht der Grünen darf die 6. IV-Revision keinen Abbau beinhalten, sondern muss eine Verbesserung zur Folge haben. Die Grünen stehen zu einer IV mit differenzierten Leistungen, welche zur grösstmöglichen gleichberechtigten Teilnahme an der Gesellschaft beiträgt.
Die Grünen unterstützen grundsätzlich, dass die IV ihrem Grundsatz „Eingliederung vor Rente“ nachleben will. Die Reintegration der Betroffenen in die Arbeitswelt ist aus grüner Sicht wichtig, funktioniert aber nur, wenn geeignete Arbeitsplätze angeboten werden können. Sonst werden die Betroffenen zu Sozialfällen – auf Kosten der Kantone und Gemeinden. In der aktuellen Wirtschaftslage, in welcher es klar an Arbeitsplätzen fehlt, ist dieses Ziel aber schwer realisierbar. Gefordert sind deshalb die Unternehmen und insbesondere auch die Verwaltungen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene sowie bundesnahe Betriebe.
Eingliederungsmassnahmen wichtig
Die Grünen sind nicht generell gegen die Überprüfung laufender Renten. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist aber, dass den Bezügerinnen und Bezügern von Renten umfassende berufliche Eingliederungsmassnahmen gewährt werden. Das braucht aber massiv mehr Stellen, da auch eine gewisse Begleitung nötig ist. Neu-Evaluationen von Renten sollten zudem das Alter und die bisherige Bezugsdauer berücksichtigen. Eine Änderung oder einen Entzug der Rente darf es nur geben, wenn ein gesicherter, erprobter Arbeitsplatz vorhanden ist.
Eine für die Grünen sehr wichtige Neuerung der Revision ist die Einführung des Assistenzbeitrags. Dieser macht wesentlich mehr Autonomie und Selbstbestimmung in der Lebensbewältigung möglich. Das vorliegende Modell ist aber zu stark auf Körperbehinderte ausgerichtet. Es sollte allen offen stehen, die davon profitieren wollen.
Gutachterstellen müssen unabhängig sein
Ein weiteres Problem ergibt sich durch die Stellung und die Arbeitsqualität der Regionalen Ärztlichen Dienste. Diese Dienste sind noch nicht dort, wo sie sein sollten. Die IV-Gutachterstellen sind keine unabhängigen Instanzen und nehmen erwiesenermassen fast ausschliesslich für die IV Aufträge, an denen sie gut verdienen. Aus der Sicht der Grünen sollen IV-Gutachten von verschiedenen unabhängigen Stellen durchgeführt werden können. Darin liegt ein Sparpotenzial, denn auf diese Weise kann die IV ihren Apparat reduzieren und für die Begutachtung auswärtige Stellen berücksichtigen.