Selbst die Bundespräsidentin sagte in den letzten Tagen in den Medien, dass die Rolle der UBS nicht genügend durch die GPK geklärt worden sei. Das gleiche gilt für die FINMA.

Beim GPK Bericht handelt es sich nur um einen Bericht, eine PUK ist hingegen eine Untersuchungskommission mit weitreichenden Kompetenzen. Eine PUK kann im Gegensatz zur GPK und zur GPDEL externe und interne Zeugen und Zeuginnen einvernehmen, sie erhält Einsicht in alle Akten, sie kann Untersuchungsbeauftragte für die Beweisführung einsetzen und sie erhält die dafür notwendigen technischen und materiellen Ressourcen.

Die PUK soll nach Ansicht der Grünen insbesondere die folgenden offenen Fragen klären:

• Ist die FINMA/SBK mit ihrer aktuellen Zusammensetzung in der Lage, ihre Aufgaben zu erfüllen und zwei der weltweit grössten Banken zu beaufsichtigen?
• Gemäss der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bestand keine Notlage, die eine Herausgabe der Kundendaten an die USA gerechtfertigt hätte. Warum hat der Bundesrat eine andere Einschätzung gemacht?
• Was wusste der Bundesrat und die Spitze der Schweiz über die kriminellen Handlungen der UBS-Leute in den USA und wann verfügten sie über diese Information?
• Welche Faktoren haben zur Anwendung des Notrechts geführt und wie sah die reale Notlage der UBS aus?
• Sowohl der FINMA-Präsident Eugen Haltiner als auch Bundesrat Hans-Rudolf Merz sind ehemalige Arbeitnehmer der UBS. Wie hat dieser Umstand die Entscheidungsfindung in Sachen UBS beeinflusst?