Mit dem Entscheid, die zweite Strassen-Röhre am Gotthard weiterzuverfolgen, weicht der Bundesrat nicht nur von seiner bisherigen Politik ab, sondern missachtet den Volkswillen und handelt verfassungswidrig. Die zweite Gotthardröhre ist eine Katastrophe für die Schweiz und öffnet Tür und Tor für eine Lastwagenlawine durch unser Land. Die Grünen werden sich mit allen Mitteln gegen den Bau der zweiten Röhre bis hin zum Referendum wehren.

Die zweite Röhre am Gotthard ist und bleibt ein Angriff auf den verfassungsmässigen Alpenschutz. Ausserdem haben Volk und Stände 2004 bei der Abstimmung zum Gegenvorschlag der Avanti-Initiative bereits unmissverständlich und klar Nein zu einem zweiten Strassentunnel am Gotthard gesagt. Mit der zweiten Röhre wird die Kapazität für die Strasse ausgebaut, was zu mehr Verkehr führt und das Erreichen der Verlagerungsziele weiter untergräbt.

2. Röhre ist unnötig
Statt die europaweit vorbildliche Politik zur Verlagerung des Güterverkehrs mit Nachdruck fortzusetzen, knickt der Bundesrat vor der Strassenlobby ein und holt die zweite Röhre aus der Mottenkiste. Dabei hatte er in einem Konzept Ende 2010 noch selber aufgezeigt, dass die Sanierung des Strassentunnels am Gotthard ohne zweite Röhre anzustreben ist. Bis zu Beginn der Sanierungsarbeiten ab 2020 werden mit der NEAT die Transportkapazitäten auf den Schienen verdoppelt. Deshalb wird es problemlos möglich sein, die Sanierung ohne Verkehrschaos und zusätzliche Milliarden-Investitionen zu bewältigen.

Das Argument der Strassenlobby, die beiden Röhren dürften nach der Sanierung je nur auf einer Spur befahren werden, ist eine Schutzbehauptung. Das Einrichten von Pannenstreifen und weiteren Massnahmen zur künstlichen Verringerung der Kapazität nach der Sanierung sind unglaubwürdig. Es ist naiv zu glauben, solche für die Nutzerinnen und Nutzer der Strasse nicht nachvollziehbare Schikanen könnten lange aufrecht erhalten werden.