Dass neu im Unterhaltsrecht das Kindeswohl im Mittelpunkt steht, wird von den Grünen grundsätzlich begrüsst. Die Revision ist dringend erforderlich, aufgrund der gesellschaftlichen Veränderung. Die Gleichstellung der Kinder von verheirateten und unverheirateten Eltern ist unbedingt notwendig. Für Kinder dürfen keine Nachteile aus dem Zivilstand ihrer Eltern erwachsen. Für die Grünen heisst gemeinsame Sorge auch gemeinsame Unterhaltspflichten und –rechte.

Die Hauptforderung der Grünen ist die Festlegung eines verbindlichen Mindestunterhaltsbeitrages mit der selbstverständlichen Möglichkeit beider Elternteile, die Kinder zu betreuen. Ohne diese Ergänzung führt die Revision des Unterhaltsrechts nicht zu den gewünschten Verbesserungen in Bezug auf das Kindeswohl.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)