Mit der Deplafonierung des sogenannten „Solidaritätsprozents“ sollen die Lohneinkommen über 315‘000 Franken gleich behandelt werden, wie diejenigen ab 126‘000 Franken (je 0,5 % Abgabe für Arbeitgeber und Arbeitnehmer).

Diese Massnahme zum Schuldenabbau bei der Arbeitslosenkasse wird von den Grünen als überfälliger Schritt begrüsst. Die ALV kann aufgrund der so erweiterten Beiträge mit 79 Mio. Franken Mehreinnahmen pro Jahr rechnen.

Bei einem Jahreseinkommen von 400‘000 Franken bedeutet die Abgabe eine Mehrbelastung von je 35 Franken pro Monat für die ArbeitnehmerInnen und die ArbeitgeberInnen. Das ist für die betroffenen SpitzenverdienerInnen und auch für die Schweizer Volkswirtschaft zweifelsohne verkraftbar.

Die Grünen würden es begrüssen wenn ordentliche ALV-Beiträge (2.2%) auf alle Einkommensklassen gleichermassen erhoben würden. Dies würde auch die Verwendung des Begriffs „Solidarität“ viel eher rechtfertigen. Die nun vorgeschlagene Änderung ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)