Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes
Die Grünen begrüssen die Vereinheitlichung und Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens, die grundsätzliche Verkürzung der Verfahrensdauer und die Verankerung des Beschwerderechts auf Gesetzesstufe.
Als problematisch erachten sie, dass gemäss dem Revisionsvorschlag nur noch Personen mit einer C-Bewilligung ein Einbürgerungsgesuch stellen dürfen. Nach Ansicht der Grünen sollte die Einbürgerung auch für Personen mit Ausweis N und F offen stehen.
Allgemein halten die Grünen fest, sie die Ansicht des Bundesrates nicht teilen, wonach die Einbürgerung der letzte Schritt auf dem Weg zu einer gelungenen Integration ist. Vielmehr ist die Einbürgerung ein wichtiger Schritt für eine erfolgreiche Integration, denn in der Regel ist sie die Voraussetzung für die Ausübung der politischen Rechte. Integration bedingt Partizipation, ist diese nicht gewährleistet, bleibt die Integration unvollständig. Folglich sprechen sich die Grünen für ein einfaches, diskriminierungsfreies Einbürgerungsverfahren aus.