Die Grünen haben die Ausschaffungs-Initiative stets entschieden abgelehnt. Von Anfang an haben sie darauf hingewiesen, dass deren Text die Verfassung und die Grundrechte verletzt. Die Grünen stellen nun fest, dass beide Vorschläge des Bundesrats zur Umsetzung der Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» die Menschenrechte verletzen. Keine der beiden Varianten ermöglicht es, die Grundrechte und Menschenrechte einzuhalten, wie sie in der Verfassung und in den internationalen Abkommen, welche die Schweiz unterzeichnet hat, festgeschrieben sind. Beide Vorschläge verletzen auch das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Die Grünen bedauern, dass es soweit kommen konnte. In der jetzigen Situation bleibt nur die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten, von denen beide gegen die Verpflichtungen der Schweiz gegenüber den Menschen in ihrem Land verstossen. Für die Grünen ist die Variante 2 eindeutig inakzeptabel. Die Variante 1 ist die weniger schlechte.

Vollständige Vernehmlassungsantwort – französisch (PDF)