Die GRÜNEN lehnen die vorgeschlagene Änderung respektive Aufnahme von Art. 72 (Covid-19-Test bei Ausschaffung) in das AIG ab. Die Verpflichtung zur Durchführung eines Covid-19-Tests respektive die zwangsweise Umsetzung ebendieser stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in das Grundrecht der persönlichen Freiheit bzw. der körperlichen Unversehrtheit dar (Art. 10 BV). Die Voraussetzungen für die Einschränkung von Grundrechten gemäss Art. 36 BV sind nicht gegeben. Die Bestimmung ist aus unserer Sicht weder erforderlich noch zumutbar. Covid-19-Zwangstests wären eine weitere entwürdigende Massnahme gegen diese Menschen am Rande der Gesellschaft.

vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)