Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen wurde von einer Grosszahl involvierter Menschen mit Behinderung und deren VertreterInnen geprägt. Das Übereinkommen ist also ein Werk der Betroffenen und entsprechend nützlich. Das Übereinkommen zeigt die Menschrechtsprobleme im Zusammenhang mit Behinderung auf und liefert die entsprechend nötigen Rechtsinstrumente.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)