Die GRÜNEN begrüssen den vorliegenden Vorschlag sehr. Besonders wichtig ist es, dass die Vorlage im Vergleich zum ursprünglichen Anliegen weiterentwickelt wurde. Während das ursprüngliche Anliegen nur hinterbliebene Väter betraf, sollen in der jetzt vorliegenden Version auch hinterbliebene Mütter von einem Urlaubs-Übertrag profitieren. Dies ist im Sinne einer gleichberechtigten Verteilung der Care-Arbeit richtig. Die Rahmenbedingungen des Übertrags (keine Kürzung der Ferien möglich, Kündigungsschutz) sind wichtig, damit diese Errungenschaft nicht auf Kosten anderer Errungenschaften geht – dies würde das Anliegen ad absurdum führen. Seit der Annahme der «Ehe für alle» erhalten Ehefrauen einer Mutter einen rechtlichen Status als Elternteil und damit auch Anspruch auf einen «Vaterschaftsurlaub». Es ist aufgrund der gleichstellungspolitischen Fortschritte in unserer Gesellschaft richtig, dass die Vorlage dies aufnimmt und den Begriff «Vater» durch die neutralere Bezeichnung «anderer Elternteil» ersetzt. Die GRÜNEN beantragen aber zusätzlich, dass der hinterbliebene Elternteil auch Anrecht auf Urlaub hat, wenn die Mutter mehr als 14 Wochen nach ihrer Niederkunft stirbt.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)