Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur

  • Für mehr Vielfalt: Laut dem neuen Filmgesetz müssen 30 Prozent des Angebots der Streaming-Plattformen aus europäischen Filmen bestehen. Das stärkt die Vielfalt – und auch den Schweizer Film.
  • Für bessere Qualität: Dank dem Gesetz wird mehr Geld in die Schweizer Filmproduktion und in schweizerisch-ausländische Koproduktionen investiert. Das fördert die Qualität der produzierten Filme und Serien und stärkt die Schweizer Filmwirtschaft.
  • Für die Stärkung der Kultur in der Schweiz: Das neue Gesetz ist ein erster, wichtiger Schritt, damit eine Beteiligung der Schweiz am europäischen Kulturförderprogramm «Creative Europe» wieder möglich ist. Denn seit der Annahme der Masseinwanderungsinitiative kann die Schweiz nicht mehr an den europäischen Kultur- und Filmförderprogrammen teilnehmen.

JA ZUR ÄNDERUNG DES FILMGESETZES

Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen

  • Mehr Organspenden – mehr Leben retten: Das Gesetz – und damit der Wechsel zur Widerspruchslösung – trägt dazu bei, dass mehr Organe für Organtransplantationen zur Verfügung stehen. Damit werden nicht nur Leben gerettet, sondern es wird auch die Lebensqualität vieler Menschen verbessert.
  • Entlastung der Angehörigen: Angehörige können zukünftig davon ausgehen, dass eine Organspende gewollt ist, wenn kein Wille der verstorbenen Person festgehalten ist. Das entlastet in einer schwierigen Situation. Wenn sie davon ausgehen, dass die Organspende nicht im Sinn der verstorbenen Person ist, haben Angehörige aber in jedem Fall weiterhin das Recht ihr Veto einzulegen.
  • Gesetz stellt Information der Bevölkerung sicher: Das Gesetz stellt sicher, dass die Bevölkerung genau über die Widerspruchslösung und deren Bedeutung informiert wird und dass alle Menschen ihre eigene Entscheidung treffen können.

JA ZUR ÄNDERUNG DES TRANSPLANTATIONSGESETZES

Frontex-Ausbau

Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)

  • Keine Finanzierung des Frontex-Ausbaus: Mit der Ablehnung der Vorlage verhindern wir, dass sich die Schweiz weiterhin mitverantwortlich macht für ein rigides Grenzregime, welches die Menschenwürde mit Füssen tritt.
  • Nein zur Festung Europa: Die Schweiz muss sich dafür einsetzen, dass das Mittelmeer und die europäischen Grenzen zu Orten der Zusammenarbeit und des Austauschs werden. Sie muss mehr Verantwortung in der internationalen Migrationspolitik übernehmen und echte, wirksame und legale Wege der Flucht anbieten.
  • Druck für eine Reform erhöhen – wir brauchen ein «besseres Schengen»: Lehnen wir diese Vorlage ab, stärkt das die GRÜNEN und andere Kräfte im Europäischen Parlament, die sich gegen das unmenschliche Grenzregime einsetzen und die EU gerät verstärkt unter Druck, endlich die nötigen Frontex-Reformen für eine Stärkung der Menschenrechte vorzunehmen. Mit einer solchen Neuausrichtung der Migrationspolitik kann die Schweiz der Frontex-Weiterentwicklung in einem zweiten Anlauf zustimmen und bleibt Teil des Schengen-Raums.

NEIN ZUM FRONTEX-AUSBAU