Am schwerwiegendsten ist der Verzicht des Bundesrates auf ein zentrales Waffenregister. Trotz den jährlich Hunderten von Mordtaten, Selbstmorden und Unfällen mit Schusswaffen, lehnt der Bundesrat deren Registrierung ab! Hätte es im Jahre des Zuger Attentats ein Waffenregister gegeben, wäre bei der Erteilung eines Waffenerwerbscheins für den Täter bekannt gewesen, welche weiteren Waffen sich bereits in seinem Besitz befanden.

Die Grünen fordern dringlich ein Waffenregister und strenge Kriterien für den Waffenbesitz. Für den Erwerb von Schusswaffen muss ein echter Bedürfnisnachweis erbracht werden. Weiter fordern die Grünen, dass Pump-Action-Gewehre generell verboten werden. Das Recht auf Waffenerwerb, -besitz und –tragen ist generell aufzuheben und durch die Erteilung von Ausnahmebewilligungen zu ersetzen. Dienstwaffen und Munition dürfen zudem nicht mehr den Soldaten mitgegeben, sondern müssen sicher verwahrt werden.

Im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen befürwortet der Bundesrat eine Hooligan-Datenbank. Beim Waffengesetz vernachlässigt er hingegen im Namen einer machistischen Pseudofreiheit die Sicherheit und gefährdet so Menschenleben. Die Grünen fordern das Parlament auf, mehr Verantwortungsgefühl als der Bundesrat zu zeigen!