Die Grünen fordern, die öffentliche Beschaffung stärker auf wirtschaftliche, ökologische und soziale Nachhaltigkeit auszurichten. Das revidierte Bundesgesetz sowie die revidierte Verordnung (BöB und VöB) müssen klare Vorgaben machen, damit die mit der Umsetzung betrauten Behörden die verschiedenen Nachhaltigkeitskriterien automatisch berücksichtigen. Insbesondere sollen technische Spezifikationen zur Förderung oder Erhaltung der natürlichen Ressourcen und des Umweltschutzes obligatorisch werden. Ebenfalls sollen ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien verbindlich in die Zuschlagskriterien von Ausschreibungen einfliessen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)