Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus
Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über Kredite mit Solidarbürgschaft infolge des Coronavirus
Die GRÜNEN begrüssen grundsätzlich, dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf die COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung ins ordentliche Recht überführt wird. Die Covid-19-Kredite waren – und sind – während der nach wie vor andauernden Covid-19-Pandemie ein zentrales Instrument, um Unternehmen mit der notwendigen Liquidität zu versorgen und damit Konkurse und Entlassungen zu verhindern. Die Covid-19-Kredite tragen damit wesentlich dazu bei, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid-19-Pandemie zu minimieren und die Konjunktur zu stützen. Die GRÜNEN fordern den Bundesrat jedoch dazu auf, dass Covid-19-Kreditprogramm zu verlängern. Um einen wirksamen Beitrag zur Erreichung des Pariser Klimaabkommens zu leisten und die Innovationsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft sicherzustellen, sollen die Kredite zudem (ganz oder teilweise) erlassen werden, wenn damit ökologisch sinnvolle Investitionen getätigt werden.