Verordnungen im Veterinärbereich
Die Grünen unterstützen die zahlreichen Verbesserungen zu Gunsten des Tierwohls. Dazu gehört etwa die Pflicht jedes Instituts oder Labors, das Tierversuche durchführt, einen Tierschutzbeauftragten oder eine Tierschutzbeauftragte zu bestimmen. Damit wird eine der empfohlenen Massnahmen aus dem Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Maya Graf 12.3660 „Zukunft der Stiftung Forschung 3R und Alternativmethoden für Tierversuche“ umgesetzt.
Weiter begrüssen die Grünen die Massnahmen gegen illegale Hundeimporte. Diese haben aufgrund des Handels im Internet zugenommen. Die Grünen sind daher erfreut, dass der Bundesrat das Anliegen im Zusammenhang mit der Interpellation Maya Graf 14.3353 „Der Online-Hundehandel boomt und fördert Tierleid und Kriminalität“ aufgenommen hat und Massnahmen trifft.
Auch beim Import von Hummer besteht grosser Handlungsbedarf, wie die Motion Maya Graf 15.3860 „Importverbot für lebende Hummer zu Speisezwecken“ gezeigt hat. Zwar verzichtet der Bundesrat auf ein Verbot des Imports lebender Hummer. Dafür sollen die Anforderungen an den Transport und die Haltungsbedingungen beim Verkauf von lebenden Hummern erhöht werden. Dies ist zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.
Für die Grünen nicht nachvollziehbar ist die Streichung von Ziffer 1.5 des Anhangs 6 der Verordnung über den Tierschutz beim Schlachten. Damit würde nicht nur eine Rechtsunsicherheit geschaffen bei der nach wie vor in Ausnahmefällen zulässigen Tötung kranker oder verunfallter Tiere ausserhalb bewilligter Schlachtanlagen. Es würde ausserdem auch der Weideschuss gestrichen und in der Folge die tiergerechte und stressfreie Weideschlachtung verunmöglicht. Diese Schlachtmethode, die wichtige Verfassungsgrundsätze wie das Wohlergehen von Tieren und ihre Würde in bestmöglicher Weise umsetzt, sollte aber nicht behindert, sondern gefördert werden. Die Grünen regen daher an, Art. 11 Abs. 2 der Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle um diesen Punkt zu erweitern.