Die Grünen teilen die im erläuternden Bericht zur Vorlage geäusserte Haltung, dass die agrarpolitischen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung der Tragfähigkeit der Ökosysteme konsequent auf eine nachhaltige und ressourcenschonende Produktion auszurichten und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu verbessern sind. Dies ist auch im Sinne des seit zwanzig Jahren bewährten Agrarartikels 104 der Bundesverfassung. Voraussetzung dafür ist, dass die am Gemeinwohl orientierten Leistungen mit Direktzahlungen besser honoriert werden.

Die Vernehmlassungsvorlage schlägt jedoch eine andere Richtung ein und sieht Kürzungen bei den Biodiversitäts- und Landschaftsbeiträgen vor. Die Grünen lehnen diese Kürzungen ab und fordern überdies gegenüber heute mehr Mittel für Produktionssystem- und Ressourceneffizienzbeiträge. Zur Finanzierung und auch zur Kompensation der Kürzungen bei der Landwirtschaft im Rahmen des ebenfalls zur Vernehmlassung aufliegenden Stabilisierungsprogramms 2017-2019 schlagen die Grünen weitere Kürzungen bei den Versorgungssicherheitsbeiträgen vor.

Ebenfalls anders verteilt werden müssen aus Sicht der Grünen die Mittel zwischen den grossen und den kleinen Betrieben. Die Grünen unterstützen dabei das Modell der Kleinbauernvereinigung. Dabei werden die Lockerung bei der Abstufung der Fläche rückgängig gemacht, die Versorgungssicherheitsbeiträge degressiv und nur noch bis zur 30. Hektare ausbezahlt und eine Obergrenze für Direktzahlungen pro Betrieb eingeführt.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)