Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen
Die Grüne Partei Schweiz lehnt die Sanktionierung von natürlichen Personen im Kartellgesetz ab. Dies aus folgenden Gründen:
- Bei der Aufdeckung von Kartellen ist die WEKO auf die Zusammenarbeit mit den Beschäftigten in einem Betrieb angewiesen. Müssen diese befürchten, dass sie selber bestraft werden, wird deren Kooperationsbereitschaft massiv sinken. Die Arbeit der WEKO würde dementsprechend erschwert. Das Kartellgesetz würde geschwächt.
- Die Sanktionierung im Rahmen eines Kartellrechtsverfahrens ist ein Unternehmensrisiko. Es darf nicht auf die Arbeitnehmer überwälzt werden.
- Die Firmenleitungen werden versuchen, die Schuld den hierarchisch weiter unten stehenden Mitarbeiter zuzuschieben.
- Sanktionierungen von natürlichen Personen sind mit diesem Gesetz in der Praxis kaum durchsetzbar. Die vorgeschlagene Regelung führt zu höheren Kosten und viel längeren Verfahrensdauern. Heute reicht es für die Sanktionierung, wenn die Wettbewerbsbehörde der Unternehmung eine Beteiligung an einem Kartell nachweisen kann. In der vorgeschlagenen Änderung des Kartellgesetzes wäre dies erst der Beginn der Ermittlungen. Nach dem Nachweis der Beteiligung der Firma, müssten die schuldigen Manager identifiziert werden. Das dürfte insbesondere in grösseren Unternehmen nahezu unmöglich sein, zumal sich zusätzlich die Frage der Verantwortung im Betrieb stellt.