Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen (VNSG)
Vernehmlasssungsantwort zum Vorentwurf zum Bundesgesetz über das Verbot des öffentlichen Verwendens von nationalsozialistischen Symbolen (VNSG)
Die GRÜNEN begrüßen die Absicht, die Verwendung von Symbolen und Gesten zu verbieten, die das Hitlerregime und seine Ideologie verherrlichen. Unsere Fraktion setzt sich seit vielen Jahren für ein solches Verbot ein und hat einstimmig für den Antrag gestimmt, der diesem Gesetz zugrunde liegt. Das Verbot ist ein Sieg für den Schutz von religiösen und kulturellen Minderheiten und stellt eine Hoffnung im Kampf gegen die stille Verbreitung der Nazi-Ideologie dar.
Die Verwendung von Nazisymbolen im Rahmen einer expliziten politischen Kritik, die darauf abzielt, Verhaltensweisen oder Ideologien, die mit dem Nationalsozialismus vergleichbar sind, anzuprangern, und nicht die Nazi-Ideologie selbst zu fördern, kann nicht als gleichwertig mit einer Verwendung zur Verherrlichung, Verharmlosung oder Legitimierung dieser Ideologie angesehen werden. Die Richter, die das Gesetz anwenden, haben die Pflicht, es im Lichte des Schutzes der Grundrechte und insbesondere des Rechts auf freie Meinungsäußerung auszulegen.
Die GRÜNEN sind der Ansicht, dass Nazisymbole getrennt von anderen extremistischen Symbolen behandelt werden müssen. Wir möchten die Einzigartigkeit und Eindeutigkeit der Nazi-Symbole hervorheben, die heute untrennbar mit der Erinnerung an die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und den Genozid, an die sie erinnern, verbunden sind.