Die GRÜNEN sind gegen die Vernehmlassungsvorlage und unterstützen den Antrag der Minderheit, nicht auf die Vorlage einzutreten. Denn die Vorlage verschlechtert das Mietrecht aus Sicht der Mieter*innen erheblich und stärkt die Position der Vermieter*innen. Die vorgeschlagenen Änderungen greifen den Kern des Mieterschutzes an, der in der Bundesverfassung verankert ist, in der in Art. 109 festgehalten wird, dass der Bund Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen im Mietwesen ergreifen muss.

Die GRÜNEN kritisieren auch die Aufteilung der Mietrechtsrevision in mehrere Vorlagen, da die beiden Revisionen des Obligationenrechts (OR) zum Eigenbedarf und zur Untermiete bereits am 29. September 2023 dem Parlament zur Schlussabstimmung vorgelegt wurden. Das sind Revisionen, gegen die bereits zwei Referenden eingereicht wurden. Diese Praxis ist bei der Revision ein und desselben Gesetzes unüblich und erschwert die Ausübung der Volksrechte, da die Organisation möglicher Referenden und Abstimmungen hohe und unnötige Kosten verursacht.

Sollten die vorgeschlagenen Änderungen in Kraft treten, wäre der Verfassungsauftrag nicht mehr erfüllt und der Schutz der Mieter*innen erheblich verringert.

Ausserdem würden diese Änderungen zu einem weiteren Anstieg der Mietkosten führen, obwohl bereits heute ein Grossteil der Bevölkerung einen zu grossen Teil ihres Haushaltsbudgets für die Miete ausgeben muss. Wohnen ist ein Grundrecht, das für alle Menschen zugänglich sein muss.

Vollständige Vernehmlassungsantwort auf Französisch (PDF)