Die GRÜNEN unterstützen die ausdrückliche Aufnahme von Folter in das Schweizer Strafrecht. Mit der Ratifizierung des Übereinkommens gegen Folter im Jahr 1987 hatte sich die Schweiz verpflichtet, diese schweren Menschenrechtsverletzungen als Straftaten zu definieren. Diese seit langem überfällige Gesetzesänderung ist von entscheidender Bedeutung, um die Kohärenz der Schweizer Rechtsordnung zu gewährleisten und ihren internationalen Ruf zu wahren. Die ausdrückliche Aufnahme des Verbrechens der Folter in das Strafgesetzbuch ermöglicht es, die Straflosigkeit zu bekämpfen, und könnte eine abschreckende Wirkung haben.

In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass sich die Frage der Folter nicht auf im Ausland begangene Taten beschränkt und dass die Schweiz regelmässig wegen ihrer Praktiken bei der Rückführung von abgewiesenen Asylsuchenden an den Pranger gestellt wird.

Die GRÜNEN unterstützen die zweite Version des Vernehmlassungsentwurfs, da diese die Verfolgung anderer potenzieller Täter wie Milizen oder private Sicherheitsfirmen, die von einem Staat angestellt sind, ermöglicht.

Vollständige Vernehmlassungsantwort auf Französisch (PDF)