Gemäss Revisionsentwurf soll die gründliche Überprüfung der durch den Gesuchsteller eingereichten Dokumente für die sogenannte Übergangszulassung Zn zugunsten eines verminderten Arbeitsaufwandes gestrichen werden und dies auch bei Produkten, die potenziell krebserregend, reproduktionsschädigend oder mutagen der Gefahrenklasse 2 sind. Solche Produkte können anschliessend noch viele Jahre im Verkehr sein. Diese „Vereinfachung“ ist ein gefährlicher Rückschritt in der Beurteilung des Gesundheitsrisikos von Bioziden für Menschen. Zudem wird dadurch mittelbar der Schutz der Biodiversität verschlechtert. Eine vertiefte Überprüfung der Daten der Hersteller oder Gesuchsteller und insbesondere der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse ist heute umso mehr nötig, weil immer mehr und verschiedene Biozide in Umlauf gebracht werden.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)