Mit den neuen Massnahmen im Gewässerschutzgesetz kann die Belastung durch Mikroverunreinigungen nur um 50% verringern werden. Neben der End-of-pipe Lösung in den Kläranlagen muss daher auch eine Vorsorgestrategie zur Verminderung von Mikroverunreinigungen dringend umgesetzt werden.

Ein Abgabesystem, welches auf die problematischen stofflichen Inhalte von Produkten abstützt, würde dem Verursacherprinzip wesentlich besser entsprechen als das in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagene Modell. Dies wird auch im Bericht (Seite 7 des Bundesratsbericht) so festgehalten. Insbesondere im Bereich der problematischen Stoffe, die ungeklärt aus landwirtschaftlichen Nutzflächen in die Gewässer gelangen, wäre es angebracht und vom Aufwand her vertretbar, neben einer Vorsorgestrategie Überlegungen anzustellen, wie eine Abgabe auf die Verursacherprodukte erhoben werden kann.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)