Vom Bundesrat genehmigte Hausdurchsuchungen: Die GRÜNEN verlangen Erklärungen
Balthasar Glättli kritisiert die Hausdurchsuchungen bei den Klimaaktivist*innen
Verschiedene Medien haben berichtet, dass die Bundesanwaltschaft am 26. Mai 2021 Hausdurchsuchungen bei mehreren Mitgliedern des Klimastreiks durchführte. Dabei hat sie diverse elektronische Geräte beschlagnahmt und Inhalte kopiert. Der Einsatz erfolgte mit Bezug auf die Veröffentlichung eines offenen Briefs des Klimastreiks vom 11. Mai 2020, der zu einem «Militärstreik» aufrief: Man solle weder Militärdienst leisten noch die Wehrpflichtersatzabgabe bezahlen.
Auf Nachfrage wies der Bundesrat selbst im Juni 2020 darauf hin, dass diese Aktion durch das Recht auf freie Meinungsäusserung gedeckt ist. Und er stellte klar, dass das Strafrecht nicht dazu dient, die Meinungsfreiheit oder unerwünschte Meinungsäusserungen einzuschränken. Nun stellt sich aber heraus: Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement hat das Vorgehen der Bundesanwaltschaft genehmigt.
Für die GRÜNEN verdeutlicht dieses Beispiel die Gefahren, welche von einer Ausweitung der Ermittlungs- und Strafverfolgungsbefugnisse ausgehen – und dass der Staat nicht davor zurückschreckt, diese auch gegen diejenigen einzusetzen, die das System herausfordern, ohne aber ein Sicherheitsrisiko darzustellen. Es ist essenziell, das Gesetz über die polizeilichen Massnahmen gegen Terrorismus (PMT) abzulehnen, um klare Grenzen zu ziehen und die Grundrechte der Einzelnen zu schützen.
Die grünen Nationalrätinnen Léonore Porchet (VD), Valentine Python (VD) und Franziska Ryser (SG) haben zu diesem Thema bereits Fragen an den Bundesrat gestellt. Die GRÜNEN verlangen eine Erläuterung der strafgesetzlichen Grundsätze, mit welchen die Bundesanwaltschaft den Einsatz gegen die Klimaaktivist*innen rechtfertigt.