Die Grünen unterstützen die Bestrebung, die Steuern dort zu erheben, wo auch die Gewinne erzielt werden. Die geforderte Gleichstellung von in- und ausländischen Unternehmungen kann aber zu massiven Steuerausfällen bei Bund und Kantonen führen. Aus diesem Grund hat das Steuerungsorgan USR III finanzielle Kompensationsmassnahmen geprüft. Doch auch nach dem Vorliegen des zweiten Berichtes bleiben zu viele Fragen offen. Die Grünen vermissen eine vertiefte Auseinandersetzung mit den volkswirtschaftlichen Folgen eines international konformen Steuerregimes. Und sie fordern den Bundesrat dazu auf, zusätzliche Massnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen zu prüfen.

Als Schutz gegen die zusätzliche Belastung der natürlichen Personen muss in den Kantonen eine Untergrenze für die Gewinnsteuern eingeführt werden. Der Gewinnsteuersatz der direkten Bundessteuer soll zudem von 8.5 auf mindestens 11 Prozent angehoben werden. Für die Grünen ist klar: Die Bereinigung der Steuerdumping-Praxis einzelner Kantone darf nicht zu Sparmassnahmen auf dem Buckel der Bevölkerung führen. Abzulehnen sind deshalb weitere geplante Steuergeschenke an die Unternehmen wie zum Beispiel die Möglichkeit zu einer zinsbereinigten Gewinnsteuer. Positiv bewerten die Grünen die Einführung einer Beteiligungsgewinnsteuer.