Aus Sicht der Grünen Fraktion ist es grundsätzlich skandalös, eine dringliche Gesetzgebung vorzunehmen. Das Parlament gibt emotionsgeladenen Debatten nach und nimmt keinerlei Rücksicht auf die Verfassung. Die Grünen prangern insbesondere zwei dringliche Massnahmen an, welche Teil der Revision sind:

  • Die Einengung des Flüchtlingsstatus, welcher Deserteuren nicht mehr zuerkannt wird: Dies steht im Widerspruch zur Flüchtlings-Konvention, welche den Status einzig von der Bedrohung abhängig macht. Für die Grünen ist zentral, dass der Flüchtlingsbegriff nicht verwässert wird.
  • Die Abschaffung der Botschaftsgesuche: Die Möglichkeit, auf einer Schweizer Vertretung im Ausland ein Asylgesuch einreichen zu können, stellt für verfolgte Menschen eine hilfreiche Alternative dar. Sie müssen so nicht heimlich in die Schweiz einreisen. Zudem sind von dieser Massnahme gerade die Schwächsten – nämlich Frauen und Kinder – betroffen. Sie werden nun den Händen der Schlepper überlassen.

Eine einzige der geplanten Massnahmen besitzt nach Ansicht der Grünen Fraktion tatsächlich eine gewisse Dringlichkeit: Angesichts des Mangels an Unterkünften erscheint es sinnvoll, dass der Bund Armeegebäude ohne vorhergehende Bewilligung der Gemeinden und Kantone für die Unterbringung von Asylsuchenden nutzen kann.

Nach wie vor besteht jedoch eine Differenz zwischen National- und Ständerat. Es geht dabei um die Frage, ob der Bundesrat die Möglichkeit bekommen soll, Testphasen durchzuführen, um neue Verfahrensabläufe zu evaluieren. Die Grünen lehnen diese Massnahme ab. Sie schätzen die Gefahr gross ein, dass die Rechte der Asylsuchenden während des Verfahrens verletzt werden könnten. Sie hoffen deshalb, dass die Einigungskonferenz der Räte sich gegen diese Massnahme entscheidet.

Sind die dringlichen Massnahmen vom Parlament verabschiedet, treten sie sofort in Kraft. Das Verstreichen der Referendumsfrist wird nicht abgewartet, was eine gravierende Einschränkung der demokratischen Rechte darstellt.