Ich freue mich über den klaren Entscheid des Nationalrats. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip schadet einer nachhaltigen Landwirtschaft, auch im Ausland, und untergräbt die gute Qualität unserer Lebensmittel.
Louis Schelbert, Nationalrat LU

Die Grünen begrüssen den klaren Entscheid des Nationalrats, Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip auszunehmen. Die Fair-Food-Initiative bleibt aber weiterhin nötig. Importierte Lebensmittel sollen nicht nur bei der Qualität sondern auch beim Tierwohl, beim Umweltschutz und bei den Arbeitsbedingungen minimale Anforderungen erfüllen.

Wässriger Schinken oder verdünnter Apfelwein können in der Schweiz im Laden angeboten werden, obwohl sie den Schweizer Qualitätsnormen nicht entsprechen. Das Cassis-de-Dijon-Prinzip macht es möglich. Die Grünen haben das Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Lebensmitteln von Anfang an bekämpft. Dies sind die Gründe:

  • Angriff auf Schweizer Qualität: Die Latte für Qualitätsstandards sinkt durch das Cassis-de-Dijon-Prinzip auf das unterste Niveau irgendeines EU-EWR-Landes oder das EU-Niveau. Der Preiswettkampf führt dazu, dass hohe Standards erodieren. Dies untergräbt die Qualität von Schweizer Produkten.
  • Qualitäts-Dumping: Die «Verhinderung der Inländerdiskriminierung» würde den inländischen Produzenten ermöglichen, nach denselben niedrigen Qualitätsbestimmungen zu produzieren wie die direkte Konkurrenz im Ausland. Gerade hiesige landwirtschaftliche Betriebe, die auf hohe Standards setzen, geraten dadurch unter enormen Druck.
  • Kein Preisvorteil auszumachen: Das Cassis-de-Dijon-Prinzip führt, entgegen der Prognosen, nicht zu tieferen Preisen. Das haben die Grünen immer befürchtet, der Bericht des SECO vom April 2013 bestätigt dies.
  • Irreführende Intransparenz: Konsumentinnen und Konsumenten können nicht einsehen, ob hier produzierte Lebensmittel nach unseren oder ausländischen Vorschriften hergestellt worden sind. Auf den Produkten ist lediglich das Produktionsland angegeben.
  • Das Cassis-de-Dijon-Prinzip wurde ohne Gegenrecht eingeführt: Die Schweiz hatte das Cassis-de-Dijon-Prinzip einseitig und ohne Gegenrechte im EU/EWR-Raum eingeführt. Es stehen somit keine internationalen Verpflichtungen im Wege, Lebensmittel aus dem Geltungsbereich des Prinzips zu streichen.