Das Jagdgesetz dient dem Schutz bedrohter Arten. Der Ständerat gibt diesen Schutz zum Abschuss frei.
Robert Cramer, Ständerat GE

Bei der Revision des «Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel» (Jagdgesetz) überschreitet der Ständerat mehrere rote Linien: Er verschiebt die Kompetenz zur Bestandesregulierung vom Bund zu den Kantonen. Zudem will er Abschüsse „auf Vorrat“, d.h. bereits bei wahrscheinlichen und nicht erst bei tatsächlichen Schäden, künftig erlauben. Der Schutzgedanke des Gesetzes wird damit ins Gegenteil verkehrt.

Die Geschäftsleitung der Grünen wird ihrem Vorstand beantragen, sich einem allfälligen Referendum anzuschliessen. Die Umweltverbände haben gestern ein solches angekündigt.