Das Parlament sollte ein Zeichen der Stärke setzen, indem es die Durchsetzungs-Initiative für ungültig erklärt. Das 40-Jahre-Jubiläum kommt gerade recht.
Balthasar Glättli, Nationalrat ZH

Die Grünen appellieren an den Ständerat, jetzt Verantwortung zu übernehmen und die Durchsetzungs-Initiative für ungültig zu erklären (vgl. Antrag Robert Cramer). Die Bundesverfassung gibt ihm die Mittel dazu, sofern das zwingende Völkerrecht verletzt wird. Das Parlament muss jetzt politischen Mut zeigen und für die Menschenrechte einstehen. So wie vor 40 Jahren, als die Schweiz entschieden hat, die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) zu ratifizieren.

Die Durchsetzungs-Initiative sieht eine automatische Ausschaffung von straffälligen Ausländern vor, und zwar ohne individuelle Beurteilung und unabhängig der Schwere des Delikts. Die Grünen verurteilen dies aufs Schärfste, weil es das Verhältnismässigkeitsprinzip massiv missachtet. Dies ist eine der tragenden Säulen unseres Rechtsstaates und Teil des zwingenden Völkerrechts. Ohne Verhältnismässigkeit regiert die Willkür des Staates, und das ist nicht hinnehmbar.

Die in der Verfassung verankerten Werte sind zu schützen
Den Volkswillen zu respektieren heisst, die in der Verfassung verankerten Werte zu respektieren. Denn auch sie wurden durch Volk und Stände verabschiedet.