Die Mehrheit des Nationalrats hat heute die Umsetzung der Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer beschlossen. Dabei folgt sie quasi 1:1 der SVP-Durchsetzungsinitiative und erhofft sich so deren Rückzug. Damit verstösst der Nationalrat willentlich gegen die grundlegendsten Prinzipien des Rechtsstaates.

«Aus Angst vor dem Tod begeht das Parlament Selbstmord», bringt es Grüne-Fraktionspräsident Balthasar Glättli auf den Punkt.

Parlament drückt sich vor Verantwortung
Den Volkswillen zu beachten hiesse zuallererst, den Rechtsstaat zu respektieren. Die automatische Ausschaffung ohne individuelle Beurteilung und unabhängig davon, wie gravierend das Delikt war, ist hingegen verfassungswidrig und verletzt auch unsere internationalen Verpflichtungen zu den Menschenrechten. Mit dem im Nationalrat verabschiedeten Vorschlag würde ein hier geborener Ausländer mit Niederlassungsbewilligung für einen Einbruchdiebstahl an einem Kiosk gleich hart bestraft wie ein langjähriger professioneller Einbrecher, der sich erst seit kurzem in der Schweiz aufhält: er würde ausgeschafft.

Das Prinzip der Verhältnismässigkeit, das eine solche Gleichbehandlung verhindern sollte, wird mit diesem Entscheid nun auch vom Nationalrat mit Füssen getreten. Das Parlament verzichtet darauf, eine aktive Rolle bei der Umsetzung der Initiative einzunehmen und beugt sich aus Angst dem Druck der Durchsetzungsinitiative. Damit drückt sich die Mehrheit der Parlamentsmitglieder vor ihrer eigentlichen Aufgabe – das ist ein Armutsbeweis.