Der Nationalrat tritt die Kinderrechte mit Füssen: In Bundesasylzentren soll nicht nur der Zentrumsausschluss, sondern sogar die vorläufige Inhaftierung von Kindern ohne richterlichen Beschluss ermöglicht werden.
Balthasar Glättli, Nationalrat ZH

Kinder sind keine Erwachsenen. In unserem Rechtssystem profitieren Kinder darum von dem Kindswohl angemessenen Spezialregeln. Dieser Grundsatz muss auch für minderjährige Personen in Bundesasylzentren gelten. Es ist nicht mit der Kinderrechtskonvention vereinbar, Kinder Durchsuchungen zu unterziehen, sie einzuschliessen oder sie von Beschäftigungsprogrammen oder gar dem gesamten Zentrum auszuschliessen.

Die GRÜNEN sind empört, dass die Schweiz die Menschenrechte, und insbesondere die Kinderrechte, derart mit den Füssen tritt. Die vorliegende Gesetzesrevision widerspricht der humanitären Tradition der Schweiz. Die GRÜNEN fordern, dass der Bundesrat die 1997 durch die Schweiz ratifizierte Kinderrechtskonvention respektiert. Diese garantiert den Schutz des Kindes vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung. Das Kindswohl muss höher gewichtet werden als das vermeintliche Sicherheitsinteresse im Bundesasylzentrum.

Die GRÜNEN setzen sich für verbesserte Bedingungen für Minderjährige in den Bundesasylzentren ein und für eine Unterscheidung zwischen Kindern und Erwachsenen.