2017 hat die Bevölkerung die Unternehmenssteuerreform (USR III) klar abgelehnt. Nun wird die versalzene Suppe unter dem Namen «Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)» noch einmal serviert. Um sie diesmal schmackhafter zu machen, wurde gleichzeitig eine Finanzspritze für die AHV beschlossen. Die Stabilisierung der AHV ist richtig. Aber nicht gekoppelt an eine Senkung der Unternehmensgewinnsteuern von über 2,1 Milliarden Franken! Denn nicht nur die AHV braucht zusätzliche Finanzmittel. Auch die Kantone und Gemeinden brauchen genügend finanzielle Ressourcen: Einen Abbau bei Spitex, Bildung, Ergänzungsleistungen oder Pflegefinanzierung können wir uns nicht leisten.

Alter Wein in neuen Schläuchen
Die Schweiz ist die Lokomotive des internationalen Steuerwettbewerbs. Auf Druck der OECD muss sie besonders schädliche Steuerprivilegien abschaffen. Das ist dringend. Doch wie bei der gescheiterten USR III wird die Reform dazu missbraucht, um bisher normal besteuerte Unternehmen um 4,8 Milliarden Franken jährlich zu entlasten. Der Trick geht so: Der Abbau der Privilegien wird mit der Einführung einer «Patentbox» und neuen Abzügen versüsst. Das reduziert den steuerbaren Gewinn. Gleichzeitig subventioniert der Bund Gewinnsteuersenkungen in den Kantonen. Von diesen zwei Schritten profitieren nicht nur die multinationalen Konzerne, sondern alle Unternehmen der Schweiz. Die Folge davon: ein Verlust von 2,1 Milliarden Franken Steuereinnahmen. Jährlich. Bei der USR III waren es noch 2,7 Milliarden Franken. Trotz kleiner Korrekturen ist die STAF also nichts anderes als alter Wein in neuen Schläuchen. Der Volkswille wurde nicht ernst genommen und die Grundprobleme bleiben.

Kannibalismus zwischen den Kantonen
Das Hauptproblem der STAF ist der daraus resultierende Abbau des Service public. Und das Anheizen des globalen und kantonalen Steuerdumping-Wettbewerbs. Auf globaler Ebene entzieht das Steuerdumping den Entwicklungsländern wichtige finanzielle Ressourcen. Auf nationaler Ebene schadet es einem Grossteil der Kantone: Denn von der STAF profitieren nur einige wenige Kantone, die auf höhere Steuereinnahmen aufgrund der milliardenschweren früheren Statusgesellschaften zählen können. Basel-Stadt zum Beispiel, oder Zug. Alle anderen planen aus «Wettbewerbsgründen» nicht finanzierbare Tiefsteuersätze ein. Der Kanton Solothurn beispielsweise will die Gewinnsteuern halbieren und verliert fast 90 Millionen Franken pro Jahr. Auch in Genf, Zürich oder Bern kämpfen GRÜNE gegen die Steuerdumpingspirale.

Setzen wir diesem Spuk gemeinsam ein Ende mit einem Nein zur Steuervorlage am 19. Mai.

Regula Rytz
Präsidentin GRÜNE Schweiz,
Nationalrätin BE
@RegulaRytz