Das Gesetz stärkt die Energiewende: Es fördert den Ausbau der erneuerbaren Energien, verlängert und erweitert die Finanzhilfen insbesondere für Solarenergie und stellt die Versorgung im Winter namentlich durch den Ausbau der Wasserkraft sicher. Doch nun bedroht ein Referendum den Mantelerlass. Aus folgenden Gründen unterstützen wir GRÜNE diese wichtige Vorlage: 

  • Ehrgeizige Ziele für die Produktion erneuerbarer Energien: Bis 2035 sollen erneuerbare Energien (ohne Wasserkraft) jährlich 35 TWh, bis 2050 45 TWh Strom liefern. Das ist sechsmal so viel wie heute.  
  • Geringe Beeinträchtigung der Natur: Biotope von nationaler Bedeutung bleiben geschützt und Restwassermengen zu Gunsten der Fluss-Ökosysteme respektiert. 
  • Energiesparziele: Sie sind Teil des Gesetzes und erinnern daran, dass unverbrauchte Energie immer noch die umweltfreundlichste und billigste ist.  
  • Solarpflicht auf grossen Dächern von Neubauten: Ein wichtiger, aber unzureichender erster Schritt, den unsere Solarinitiative verbessern wird.  

Uns wird die Energie im Winter nicht ausgehen!  

Dank dieser Gesetzesänderungen ist unsere Stromversorgung auch im unwahrscheinlichen Fall gesichert, dass die EU den Export von Strom in die Schweiz einschränkt. Und dies trotz höherem Strombedarf und dem Ausstieg aus der Atomkraft. Der Mantelerlass enthält folgende Verbesserungen für die erneuerbaren Energien: 

  • Bessere Rahmenbedingungen dank gleitender Marktprämie und Anpassungen im Raumplanungsgesetz, die insbesondere für die Windenergie sinnvoll sind.  
  • Förderung der Wasserkraft durch den Bau und die Erweiterung von Speicherseen. Grundlage sind die Ergebnisse eines Runden Tischs mit den Umweltorganisationen. 
  • Verpflichtung der Betreiber von Stauseen, mehr Reserven für den Winter bereitzustellen.  
  • Umsetzung der parlamentarischen Initiative Girod. Sie sichert soviel Energie aus Erneuerbaren wie drei Atomkraftwerke zusammen.  

Wir GRÜNE unterstützen dieses für die Energiewende und den Klimaschutz entscheidende Projekt. Die Vorlage ist naturverträglich, weil Abwägungen der Schutz- und Nutzungsinteressen weiterhin möglich sind. Denn auch wenn die erneuerbaren Energien Vorrang haben, werden die Interessen von Natur und Landschaft weiterhin berücksichtigt. 

Bastien Girod
Nationalrat ZH