Die GRÜNEN befürworten und unterstützen den von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) vorgeschlagenen Vorentwurf. Sie haben sich stark für die Aufnahme des Straftatbestands des Stalkings in das Strafgesetzbuch (StGB) und das Militärstrafgesetz (MStG) eingesetzt und freuen sich über den Fortschritt der Arbeiten in dieser Hinsicht. Die Behandlung von Stalking (obwohl es aus mehreren verschiedenen Handlungen besteht) als eine einzige Straftat wird zu einem besseren Schutz der Persönlichkeit, wie er im Zivilgesetzbuch (ZGB) vorgesehen ist, und zu einer höheren Anzahl von Verurteilungen von Personen, die des Stalkings beschuldigt werden, führen, was hoffentlich eine abschreckende Wirkung hat. In Fällen von Cyberstalking wird die Optimierung der Rechtsdurchsetzung durch nationale Massnahmen allein jedoch nur eine begrenzte Wirkung haben. Um die Beweisaufnahme im Ausland zu verbessern, sind internationale Verträge zu bevorzugen. Es ist daher entscheidend, dass die Schweiz an internationalen Entwicklungen in diesem Bereich teilnimmt.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF, auf Französisch)