Die GRÜNEN Schweiz begrüssen es, dass die Rechtskommission des Ständerats das Sexualstrafrecht modernisieren und dabei Änderungen vorschlagen will, die über Fragen des Strafmasses hinaus gehen. Wir kritisieren aber, dass die vorliegende Vernehmlassungsvorlage das Schweizer Recht nicht in Einklang bringt mit der Istanbul-Konvention. Die Vorlage schützt die Opfer von sexueller Gewalt nur ungenügend. Deshalb bringen wir diverse Verbesserungsvorschläge ein, insbesondere bezüglich der Artikel 189 und 190 über sexuelle Nötigung und Vergewaltigung («ja heisst ja»), aber auch im Bereich der sexuellen Belästigung. Für die GRÜNEN ist kein Entwurf akzeptabel, der nicht die Anforderungen der Istanbul-Konvention erfüllt.

Vollständige Vernehmlassungsantwort – auf Französisch (PDF)