Sie möchten der Welt etwas hinterlassen, das bleibt und weiter wirkt? Wir GRÜNE engagieren uns seit jeher für Klima, Umwelt und eine solidarische Gesellschaft. Mit Ihnen als Wegbegleiter*in. Wir wären sehr berührt, wenn Sie uns auch in Ihrem Nachlass berücksichtigen.

Ihr Nachlass ist Ihr persönliches Vermächtnis an künftige Generationen. Damit können Sie massgeblich dazu beitragen, dass wir GRÜNE uns auch in Zukunft mit voller Kraft für konsequenten Schutz des Klimas und der Biodiversität einsetzen können. Ausserdem stärken Sie damit unser Engagement für eine demokratische, offene und solidarische Gesellschaft.  

Es ist nie zu früh, vorauszuschauen. Können Sie sich vorstellen, die GRÜNEN in Ihrem Nachlass zu berücksichtigen?

WAS GILT ES ZU BERÜCKSICHTIGEN?

Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf. Der Generalsekretär der GRÜNEN, Luzian Franzini, steht Ihnen auch gerne persönlich für ein unverbindliches Gespräch zur Verfügung und beantwortet Ihre offenen Fragen.

Rechtliche Beratung

Wenn Sie sich im Zusammenhang mit erbrechtlichen Fragen im Hinblick auf ein Legat für die GRÜNEN Schweiz beraten lassen wollen, können wir Anwalt und Notar MLaw Daniel Urech empfehlen.

Urech Advokatur & Notariat
Amthausstrasse 16
4143 Dornach

Telefon: 061 599 79 88
E-Mail: mail@urech-rechtsanwalt.ch

www.urech-rechtsanwalt.ch

 

«Wohin meine persönliche Reise auch immer führt, eines Tages wird das Geld, das ich den GRÜNEN testamentarisch vermacht habe, weiterwirken. Dieser Gedanke erfüllt mich mit Freude.» 

Pia Hollenstein

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Fragen und Antworten zu Legaten

Haben Sie die Arbeit der GRÜNEN bereits ihr ganzes Leben lang unterstützt? Möchten Sie sich über den Tod hinaus für Klima, Umwelt und eine solidarische Gesellschaft einsetzen? Hier finden Sie die wichtigsten Grundsätze, die Sie dabei beachten sollten.

Was ist ein Legat?

Ein Legat ist ein anderes Wort für Vermächtnis – eine testamentarische Begünstigungsform. Damit können Sie den GRÜNEN mit dem Tod z.B. Geld, Immobilien oder Wertgegenstände vermachen, ohne dass die Partei im Nachlass rechtlich zur Erbin wird.

Wie geht das?

Wer für die GRÜNEN ein Vermächtnis vorsieht, muss dies klar und deutlich aufschreiben und die gesetzliche Form für eine letztwillige Verfügung einhalten. Das kann als öffentliche Urkunde in einem Notariat geschehen oder mit einem selbst verfassten Testament. Dieses muss zwingend von Anfang bis Ende handschriftlich verfasst, unterschrieben und datiert sein. Darin muss der Wille, ein Legat zu vermachen, klar ausgedrückt werden – inklusive Namen und Adresse der Begünstigten.

Kann ich den GRÜNEN mein ganzes Vermögen hinterlassen?

Die gesetzlichen Pflichtteile für die Nachkommen oder Ehepartner*innen dürfen nicht angetastet werden. Über den Rest können Sie frei entscheiden.

Darf ich bestimmen, wie mein Legat verwendet werden soll?

Ja. Wichtig ist, dass der Verwendungszweck als Wille im Testament klar ausgedrückt ist. Allzu restriktive Zwecke bewähren sich erfahrungsgemäss jedoch nicht, da sich Verhältnisse und Bedürfnisse der Begünstigten mit der Zeit ändern können.