Bundesgesetz über die Wahrung der neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Vernehmlassungsantwort zum Bundesgesetz über die Wahrung der neutralitätsrechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine
Um ihre neutraliätsrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, muss die Schweiz Russland und die Ukraine bzgl. der Ausfuhr von „kriegsrelevanten Gütern“ gleich behandeln. Um diese neutralitätsrechtliche Pflicht zu erfüllen, will der Bundesrat nun mit einem Spezialgesetz die Sanktionen, die er gegen Russland verhängt hat, auch auf die Ukraine anwenden. Die GRÜNEN lehnen dies ab.
Gemäss dem Kriegsmaterialgesetz ist die Ausfuhr von Kriegsmaterial in Länder, die sich in einem bewaffneten Konflikt befinden, bereits heute verboten. Das stellt bereits ausreichend sicher, dass die Schweiz ihre neutralitätsrechtlichen Pflichten erfüllt. Hinzu kommt, dass der Erlass von Zwangsmassnahmen gegenüber der Ukraine – einem eindeutigen Opfer eines völkerrechts-widrigen Angriffskriegs – ein international einzigartiges und schwer zu vermittelndes politisches Signal an unsere europäischen Partner*innen aussendet und zur weiteren aussenpolitischen Isolation der Schweiz beiträgt.
Die GRÜNEN fordern den Bundesrat darum dazu auf, auf das vorgeschlagene Gesetz zu verzichten. Die Sanktionen gegenüber Russland müssen in jedem Fall aufrechterhalten werden.
Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)