Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
Vernehmlassungsantwort zur Verordnung über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit
der Covid-19-Epidemie
Die GRÜNEN haben bereits seit längerem darauf hingewiesen, dass es nach wie vor Lücken hat im derzeit aufgebauten Sicherheitsnetz zur Unterstützung von Unternehmen und Einzelpersonen, die wirtschaftlich und sozial direkt oder indirekt von den Folgen der Covid-19-Epidemie betroffen sind. Eine wesentliche Lücke besteht unter anderem auch für Unternehmen, welche aufgrund von anhaltenden epidemiologisch begründeten Betriebseinschränkungen ihre Fixkosten nicht mehr decken können. Vor diesem Hintergrund begrüssen die GRÜNEN ausdrücklich, dass die Härtefallverordnung nun doch bereits per 1. Dezember 2020 in Kraft treten soll – auch wenn der Bundesrat diesen Prozess erst nach massivem Druck aus Politik und Gesellschaft beschleunigt hat.
Bereits heute ist allerdings absehbar, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel nicht ausreichen werden, zumal sich die epidemiologische Lage – und damit auch das wirtschaftliche Umfeld – in den vergangenen Wochen weiter verschlechtert hat. Der festgelegte Gesamtbetrag, mit welchem sich der Bund an den kantonalen Härtefallmassnahmen beteiligt, muss deshalb erhöht werden: Bund und Kantone sollen in einem ersten Schritt gemeinsam mindestens 1 Milliarde Franken für Härtefälle bereitstellen.