Die GRÜNEN begrüssen die Einführung eines Bundesregisters der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen sowie die Ausweitung der Vorschriften zur Verhinderung von Geldwäsche auf Personen, die in der Rechts- und Unternehmensberatung tätig sind. Diese Massnahmen sind unerlässlich, um Geldwäsche, Korruption und die Umgehung von Wirtschaftssanktionen wirksam zu bekämpfen. Das ist ein wichtiges Anliegen der GRÜNEN, wie die Motion 22.3637 von Lisa Mazzone sowie die Motion 22.3456 von Manuela Weichelt belegen.

Die GRÜNEN bedauern jedoch, dass der Gesetzesvorentwurf von unterschiedlichen Interessen und unausgegorenen Kompromissen zeugt, die darauf abzielen, es allen recht zu machen. Wir fordern insbesondere, dass die Medien, Nichtregierungsorganisationen oder auch die Wissenschaft auf Anfrage Zugang zum Register erhalten. Auch die Nichteinhaltung der Sorgfaltspflicht bezüglich der Pflichten zur Erhebung, Überprüfung und Aufbewahrung von Informationen vor der Anmeldung muss bestraft werden. Und auch Trusts müssen der Sorgfaltspflicht unterstellt werden, da Trusts als Vektoren für Straftaten von grosser Bedeutung sind.

Vollständige Vernehmlassungsantwort auf Französisch (PDF)