Die GRÜNEN begrüssen die vom Bundesrat vorgeschlagene Erfüllung der Motion 19.3445. Damit wird ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung gemacht.

Die beantragte Einführung einer verpflichtenden Selbstdeklaration als Voraussetzung für die Gewährung von Finanzhilfen, schützt und stärkt die betroffenen Personen, indem sie zu einer besseren finanziellen Absicherung im Falle einer Scheidung führt. In der Selbstdeklaration bestätigen die beiden Ehegatt*innen oder eingetragenen Partner*innen, dass sie sich in Sachen Güterrecht und Regelung der Mitarbeit durch eine ausgewiesene Fachperson haben beraten lassen oder dass den Ehegatt*innen oder eingetragenen Partner*innen von Betriebsleiter*innen ein Lohn oder ein Teil des Einkommens ausgezahlt wird. Da sich sowohl die Beratung in Sachen Güterrecht und Regelung der Mitarbeit als auch der Nachweis eines Lohnes oder eines Teils des Einkommens präventiv positiv auf die finanzielle Absicherung im Scheidungsfall auswirken und auf eine Sensibilisierung für die Problematik abzielen, schlagen die GRÜNEN vor, dass beide Punkte in der Selbstdeklaration verpflichtend sind.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)