Die GRÜNEN begrüssen die Verbesserungen, die in der geänderten Jagdverordnung vorgeschlagen werden. Die revidierte Jagdverordnung kann allerdings die Fehler und Mängel der missratenen Gesetzgebung nicht wiedergutmachen. Würde der Bundesrat die Jagdverordnung in der vorliegenden Vernehmlassungsversion in Kraft setzen, würden einzelne negative Punkte des neuen Jagdgesetzes geringfügig abgeschwächt. Das wäre aber gar nicht erst nötig, wenn bei der Revision des Jagdgesetzes ein moderater Weg begangen worden wäre. Es ist nicht wegzudiskutieren, dass die Vernehmlassung aus taktischen Gründen vor der Abstimmung zum Jagdgesetz angesetzt wurde. Die GRÜNEN erachten dieses Vorgehen als unredlich.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)