KI-Leitlinien
Durch die rasante Weiterentwicklung und Verbreitung von KI-gestützten Tools ab 2022 (beispielsweise Midjourney, ChatGPT, Photoshop Generative Fill Function) ergeben sich immer mehr Anwendungsfelder und neue Möglichkeiten – auch für die politische Arbeit der GRÜNEN Schweiz. Insbesondere die nun mögliche massenhafte Produktion von KI-generierten auditiven und/oder visuellen Inhalten oder Texten bringt Risiken mit sich, welche für uns Anlass sind, bisher gelebte Regeln festzuschreiben.
Im Umgang mit internen und externen Anspruchsgruppen sind die grünen Werthaltungen für uns eine wichtige Leitlinie. Diese Werthaltungen wollen wir auch leben in der Nutzung von Künstlicher Intelligenz – insbesondere für die öffentliche Kommunikation, die Kommunikation mit Einzelpersonen sowie für Entscheide mit erheblichen Auswirkungen. Diese Werthaltungen bedeuten, dass wir einstehen für
- Neugier: Neue Technologien sind Chancen, um neues Wissen und neue Methoden für unsere Arbeit kennenzulernen. Wir stehen neuen Technologien positiv gegenüber und probieren sie gerne selbst aus.
- Innovation: Wir wollen in unseren Arbeitsweisen weiterhin auf der Höhe der Zeit sein und sie auch durch KI weiterentwickeln, wenn uns das unseren politischen Zielen näherbringt.
- Transparenz: Wir sind transparent darüber, wo und wie wir Technologien einsetzen. Wir kommunizieren dies insbesondere dort aktiv, wo dies nicht den Erwartungen der Anspruchsgruppen entspricht und/oder Entscheide von grosser Tragweite betroffen sind.
- Glaubwürdigkeit: Wo wir GRÜNE etwas publizieren, sollen auch GRÜNE drin sein – diese Glaubwürdigkeit ist zentral für unseren politischen Erfolg und muss auch mit KI erhalten bleiben.
- Fairness: Politik ist immer auch ein Konkurrenzkampf. Wir wollen diesen fair und nicht mittels «Negative Campaigning» führen: Wir verbreiten deshalb nicht Unwahrheiten oder private Angelegenheiten über eigene oder andere Parteien und ihre Exponent*innen und gehen redlich mit der Kommunikation anderer um. Wir schützen damit auch die Informationsfreiheit der Wähler*innen.
- Respekt für Menschen und Natur: Der direkte, lebendige Kontakt ist aus unserer politischen Arbeit nicht wegzudenken und spielt weiterhin eine zentrale Rolle. Auch beachten wir beim Einsatz von KI den Impact auf die Natur, indem wir KI nicht übermässig verwenden und den Energieverbrauch bei unseren Anfragen mitberücksichtigen.
Auf dieser Basis halten sich die GRÜNEN Schweiz bei der Nutzung von künstlicher Intelligenz an die nachfolgenden Regeln:
1. WEITERENTWICKELN DANK KI
Künstliche Intelligenz entwickelt Technologien weiter, die wir längst selbstverständlich für unsere Arbeit anwenden: Suchmaschinen, Bildgestaltung, schnelle Übersetzungsdienste, Mailpostfach-Management, etc.
KI-gestützte Tools sind eine grosse Chance, unser Wissen und unsere Arbeitsmethoden weiterzuentwickeln. Wir motivieren alle GRÜNEN, diese Tools (verantwortungsvoll) zu nutzen und ihre Kompetenzen auszubauen. Dies gilt insbesondere für die Mitarbeitenden der GRÜNEN Schweiz, welche wir im Rahmen des Möglichen in der Weiterentwicklung ihrer Kompetenzen unterstützen.
2. SUPERVISED CONTENT
Inhalte, die von einer KI generiert wurden, werden vor dessen weiterer Verwendung durch die GRÜNEN Schweiz von einem Menschen geprüft und gegebenenfalls korrigiert. Dies betrifft insbesondere Dokumente, die einen öffentlichen oder formellen Charakter haben. Bei internen und informellen Informationen muss der KI-Inhalt nicht zwingend geprüft werden, insofern er als solcher deklariert wird.
3. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
Um die Sicherheit unserer Daten zu gewährleisten, verwenden wir, wenn immer möglich, die von den Zentralen Diensten geprüften und empfohlenen Tools. Mitgliederdaten oder andere sensible Personendaten dürfen nicht an Chatbots weitergegeben werden. Dies betrifft auch die von uns empfohlenen Tools.
Besondere Vorsicht ist zudem bei vertraulichen Informationen geboten, die dem Amtsgeheimnis unterliegen. Diese Informationen dürfen nicht an Chatbots weitergegeben werden. Informationen, die bereits öffentlich zugänglich sind (z.B. Inhalte unserer Webseite, veröffentlichte Berichte oder Medienmitteilungen) sind davon ausgenommen.
4. DECLARED AND DISPUTABLE DECISIONS
Wird KI für vollständig automatisierte Entscheide grösserer Tragweite eingesetzt, können vom Entscheid betroffene Personen jederzeit verlangen, dass ein Mensch den Entscheid überprüft. Vollständig automatisierte Entscheide werden jeweils als solche gekennzeichnet. Diese Rechte sind insbesondere durch das revidierte Datenschutzgesetz gestützt.
5. FAKES DEKLARIEREN
Suggeriert ein von einer KI generierter Inhalt eine nicht existierende Wahrheit, deklarieren wir diesen gut sichtbar als künstlich generiert. Beispiele davon sind Deepfakes oder eine Demo, die nie stattgefunden hat.
Davon ausgenommen sind Inhalte, die offensichtlich fiktional, künstlerisch oder satirisch sind und nicht als realgetreue Darstellung missverstanden werden können.