zwei Frauen umarmen sich
© Brigitte Marti

Tragisch, aber bis heute wahr: Wer in der Schweiz zu Hass gegen Lesben, Schwule oder Bisexuelle aufruft, kann nicht belangt werden. Pauschale Verunglimpfungen und Hetze sind in unserem Land erlaubt. Gegen Hetze kann sich nur wehren, wer persönlich beleidigt wird. Wird gegen eine ganze Gruppe wie «die Homosexuellen» gehetzt, reichen die heutigen Gesetze nicht aus.

Mit dem Ja des Parlaments zur Erweiterung des Strafartikels gegen Rassendiskriminierung um das Kriterium «sexuelle Orientierung» wurde diese Lücke vor einem Jahr geschlossen. Wie es bei Hass aufgrund der Hautfarbe bereits möglich ist, soll nun auch Hetze gegen homo- und bisexuelle Menschen strafrechtlich belangt werden können.

Eine Selbstverständlichkeit?!

Dass Hetze nicht ohne Folgen bleiben sollte, ist selbstverständlich – oder? Offensichtlich nicht. Die EDU und die Junge SVP haben das Referendum gegen die Erweiterung des Strafartikels ergriffen, die SVP hat die Nein-Parole gefasst. Mit einer kruden Auslegung der Meinungsfreiheit wollen sie bei pauschalen Herabsetzungen und Diskriminierung untätig bleiben.

Hier hilft nur eines – und das ist sowohl für die LGBTIQ*-Gemeinschaft als auch für eine offene Schweiz zentral: ein überdeutliches Ja an der Urne gegen jede Form der Diskriminierung!

Mehr Argumente auf: www.jazumschutz.ch

Michael Töngi
Koordinator Netzwerk Green LGBTIQ*
Nationalrat LU
@mtoengi