21.449 n Pa. Iv. Kamerzin. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern
Vernehmlassungsantwort zur 21.449 n Pa. Iv. Kamerzin. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern
Die GRÜNEN stehen dieser parlamentarischen Initiative positiv gegenüber, da sie eine gleichberechtigtere Aufteilung der Kinderbetreuung während und nach der Ehe fördert. Die momentane Situation ist nach wie vor unbefriedigend, da einige Gerichte das gemeinsame Sorgerecht weiterhin nur dann gewähren, wenn beide Elternteile damit einverstanden sind. Soweit es die Situation zulässt, ist jedoch die Aufrechterhaltung einer regelmässigen Beziehung zu beiden Elternteilen für das Wohl der Kinder von entscheidender Bedeutung. Von den beiden zur Konsultation vorgelegten Varianten bevorzugen wir Variante 1.