Die Grünen erachten die Mitteilung von zivilrechtlichen Entscheiden an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) als äusserst wichtig. Nur so können die im Bedarfsfall Schutzmassnahmen rechtzeitig eingeleitet und koordiniert werden. Als weitere Massnahme unterstützen die Grünen die Einführung einer Weiterbildungspflicht für Personen bei Kriseninterventionsstellen, Gerichten und KESB. Die Betreuung von Opfern und die Entscheide im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes erfordern besondere Kenntnisse über den Kontext von Gewalt.

Vollständige Vernehmlassungsantwort (PDF)