Lohngleichheit: Bürgerliche wollen Rückschritt
Heute hat eine knappe Mehrheit der Ständeratskommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) zwei Vorstösse der GRÜNEN zur Lohngleichheit abgelehnt. Beide hatten das Ziel, bisherige Errungenschaften beim Gleichstellungsgesetz zu erhalten. Nun werden sich die GRÜNEN im Ständerat dafür einsetzen, dass dieser dem knappen Entscheid zum Rückschritt nicht folgt.
Seit 2020 sind Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden gesetzlich verpflichtet, ihre Lohnstruktur hinsichtlich der Geschlechterdiskriminierung zu analysieren. Zudem müssen sie die Angestellten über das Ergebnis dieser Analyse informieren. Vor einem Jahr zeigte eine Zwischenbilanz: Weniger als die Hälfte der Unternehmen kommen dieser Verpflichtung bisher nach.
Die GRÜNEN fordern, dass die Analysen länger durchgeführt werden müssen als bis zum vorgesehenen Enddatum im Jahr 2032. Nur so lassen sich die Errungenschaften zur Lohngleichheit erhalten. Zudem fordern die GRÜNEN, dass betroffene Unternehmen – unabhängig vom Ergebnis – alle vier Jahre ihre Lohnstruktur analysieren müssen. Beide Vorschläge wurden von der WBK-S knapp abgelehnt. «Die Lohndiskriminierung von Frauen ist nach wie vor gross und ungelöst», sagt Maya Graf, Ständerätin BL. «Es ist absolut unverständlich, dass die bürgerliche Kommissionsmehrheit sogar die kleinsten Verbesserungen zu Lohngleichheitsanalysen im Gleichstellungsgesetz abschmettert.» Trotz der anhaltenden Lohndiskriminierung wollen die Bürgerlichen in dieser Legislatur offensichtlich keine Verbesserungen erreichen.
Denn die Schweiz hinkt gegenüber der EU hinterher. Dort werden Normen zur Lohntransparenz und eine Pflicht zu regelmässigen Lohnanalysen dieses Jahr Realität. Unter dem Deckmantel des vermeintlichen Liberalismus will die bürgerliche Mehrheit stattdessen die kleinen Fortschritte rückgängig machen. Das ist inakzeptabel! Die GRÜNEN werden sich weiter für bestehende Errungenschaften einsetzen und weitere Verbesserungen des Gleichstellungsgesetzes vorantreiben.