Die GRÜNEN Schweiz begrüssen den zur Vernehmlassung eingereichten Entwurf. Dieser geht auf eine Initiative der grünen Nationalrätin Léonore Porchet zurück. Damit wird es möglich, eine äusserst problematische Gesetzeslücke bei der versicherungsrechtlichen Absicherung von Vergewaltigungsopfern zu schliessen. Derzeit findet das Unfallversicherungsgesetz (UVG) keine Anwendung, wenn eine Person sexualisiert angegriffen oder vergewaltigt wird, während sie bewusstlos ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Betroffene absichtlich mit Drogen betäubt werden. Für Betroffene macht es einen wesentlichen Unterschied, ob ein solcher traumatisierender Übergriff von der Unfallversicherung oder von der Krankenkasse übernommen wird (hinsichtlich Kostenbeteiligung, Zugang zu Begleitmassnahmen, etc.). Die GRÜNEN Schweiz unterstützen entsprechend den vom Bundesrat gewählten pragmatischen Weg, den Artikel 6 (UVG) zu ergänzen.

Vollständige Vernehmlassungsantwort auf Französisch (PDF)